Phoniatrische Gutachten

Bei einer phoniatrischen Begutachtung geht es um die Feststellung der stimmlichen Eignung für einen stimmintensiven Beruf.

Ein phoniatrisches Gutachten ist generell für alle Studierenden mit stimmintensiven Berufszielen empfehlenswert.
Von einigen Ausbildungseinrichtungen wird ein phoniatrisches Gutachten schon bei der Bewerbung verlangt.
Dazu gehören u. a. Schulen für Logopädie sowie Schauspielschulen und Musikhochschulen. Auch für Lehramtsstudiengänge ist an einigen Hochschulen ein phoniatrisches Gutachten als Zugangsvoraussetzung oder für das Referendariat verpflichtend.

Welche Untersuchungen werden im Rahmen der Begutachtung durchgeführt?

  • Kompletter HNO-Spiegelstatus
  • Audiometrie
  • Videolaryngostroboskopie
  • Stimmstatus:
    • Beurteilung der Stimme (Rauigkeit, Behauchtheit, Heiserkeit) bei
      ungespannter Sprechweise
    • Beurteilung der Steigerungsfähigkeit (gering – mittelgradig – stark steigerungsfähig)
    • Beurteilung der Stimmeinsätze und -absätze
    • Beurteilung der Nasalität
    • Beurteilung der Resonanz (resonanzarm – normal – resonanzreich)
    • Angabe der mittleren Sprechstimmlage bei ungespannter Sprechweise

Bei Bedarf werden zur genaueren Abklärung ergänzende Untersuchungen durchgeführt.

Wie lange dauert die Untersuchung?

Für die Untersuchung müssen Sie etwa 30 bis 40 Minuten einplanen.
Wir erstellen das Gutachten innerhalb einer Woche.

Das Gutachten ist kostenpflichtig.



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